Kinderkrippe Niederlenz: Häufigste Fragen (FAQ)

1. Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
von 6.45 Uhr – 18.00 Uhr

An folgenden Tagen bleibt die Kita geschlossen:

  • 25. Dezember bis 2. Januar
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • 1. August (Nationalfeiertag)

2. Bring- und Abholzeiten

Morgens: 06.45 Uhr – 09.00 Uhr
Mittag (vor dem Essen): 11.00 Uhr – 11.30 Uhr
Mittag (nach dem Essen): 13.00 Uhr – 13.30 Uhr
Abends: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr

3. Ab welchem Alter können Kinder zu uns gebracht werden?

Die Kinder werden ab dem dritten Lebensmonat bis zum Schuleintritt betreut.

4. Halbtages- und Tagesbetreuung

Es besteht die Möglichkeit, das Kind halbtags- oder ganztags betreuen zu lassen.

5. Minimale Anwesenheit

Die minimale Anwesenheit in unserer Kita beträgt 20% (1 Tag pro Woche, bzw. 2 x 1/2 Tag pro Woche).

6. Wie gross ist unsere Kita und die Gruppen?

Klein und fein: Mit nur einer altergemischten Kindergruppe sind wir eine kleine, überschaubare und sehr familiäre Kinderkrippe. Eltern, Kinder und Betreuerinnen lernen sich immer besser kennen und bauen eine Beziehung des Vertrauens zueinander auf.

7. Wie früh muss ich den Platz reservieren?

Je früher umso besser! Besonders Plätze für Babys und Kleinkinder sind sehr gefragt und limitiert.

8. Kindergartenkinder

Unsere Kita befindet sich unmittelbarer Nähe zu den Kindergärten Breite und Herrengasse 1+2. Kinder die in die Herrengasse-Kindergärten gehen, begleiten wir auf Wunsch der Eltern auf dem Weg zum Kindergarten (Bringen und Abholen).

Während den Kindergarten-Ferien ist die Betreuung der Kinder in der Kita gewährleistet.

9. Achtung der Gesundheit

Gesundheit hat für uns einen hohen Stellenwert. Darum tragen wir zum Beispiel das Ernährungslabel „Fourchette verte“ für eine gesunde und ausgewogene Ernährung.

Ein bewusster Umgang mit Gefahren ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Das bedeutet für uns:

  • Eliminierung von Gefahrenstellen (Räume & Garten)
  • Erste Hilfe
  • Korrektes Verhalten bei Unfällen und Notfällen
  • Gute Hygiene (korrekter Umgang mit Lebensmittel, Reinigung der Räume & Bettwäsche, Körperpflege)
  •  Hygiene bei Krankheit

10. Schlafen und Ruhezeit

Für die gesunde Entwicklung des Kindes ist ausreichender Schlaf eine wichtige Voraussetzung.

Unsere Betreuerinnen nehmen sich Zeit, um auf die Schlafgewohnheiten der einzelnen Kinder einzugehen. Nach dem Mittagessen findet jeweils eine allgemeine Mittagsruhe statt.

11. Bildungskonzept nach elmar

Unser pädagogisches Konzept beruht auf Lernen im Spiel. Dabei dient uns das Bildungskonzept elmar als Orientierungsrahmen. Das Konzept baut auf Lernen mit positiven Emotionen (wir gehen immer vom Guten aus) und setzt auf die Bewegungsformel 2/3 Bewegung und 1/3 Ruhezeit.

Um diese Bewegungsformel planbar zu machen, werden die Tagesaktivitäten mit Farben dargestellt und in unseren Tagesablauf  integriert.

Mehr über das Bildungs-Konzept elmar finden Sie auf der Webseite.

12. Tagesablauf

Unser Kita-Tag ist strukturiert und unsere Rituale jeden Tag wiederkehrend. Die Rituale geben den Kindern Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit. Sie sind nicht nur spannend, lustig und amüsant, sie bestärken auch gleichzeitig das Zusammengehörigkeitsgefühl der gesamten Gruppe.

Auch mit strukturiertem Tagesablauf bietet unsere Kita noch genügend Freiraum und Zeit, in dem die Kinder im Freispiel selber entscheiden können; WAS sie spielen, mit WEM sie spielen und WO sie spielen. Selbstverständlich unter Aufsicht der Betreuerinnen.

6.45 Uhr – 9.00 Uhr
Annahme der Kinder

7.40 Uhr  8.15 Uhr
Zmorge

8.15 Uhr – 8.30 Uhr
Wickeln / WC-Runde

9.00 Uhr – 9.05 Uhr
Chreisli

ab 09.05 Uhr
Morgenprogramm (gemäss Wochenprogramm)

10.15 Uhr
Früchterunde

11.45 Uhr – 12.00 Uhr
Wickeln / WC-Runde

12.00 Uhr – 12.45 Uhr
Mittagessen

12.45 Uhr – 13.00 Uhr
Mittagsgeschichte / Zähneputzen

13.00 Uhr – 14.30 Uhr
Mittagsruhe

ab 14.30 Uhr
Mittagsprogramm (gemäss Wochenprogramm)

15.30 Uhr
Zvieri

16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freispiel / Abholung der Kinder

13. Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinden

Mit dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) muss sich die Wohnsitzgemeinde nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten finanziell beteiligen.

Wie kann ich Subventionen/Betreuungsgutscheine beantragen?
Ob ein Anspruch besteht, muss jede Familie für sich selber abklären! Informieren Sie sich dafür bei der Gemeindeverwaltung Ihrer Wohngemeinde. Als Berechnungsgrundlage dient das steuerbare Einkommen sowie ein Anteil des steuerbaren Vermögen.

Kontakt für die Einwohner von Niederlenz:

Gemeindeverwaltung Niederlenz
Mühlestrasse 2
5702 Niederlenz

Kontaktperson: Monika Schärer
Telefon: 062 886 60 30
E-Mail

14. Wie sind wir organisert?

Unsere fünf Kindertagesstätten sind vertreten in den Gemeinden Lenzburg, Niederlenz und Seon.

Jede Kita hat seine eigene Trägerschaft und arbeitet selbstständig mit einem qualifizierten Team. Die jeweilige Krippenleiterin trägt die operative Verantwortung für die Kinder und für ihr Team. Wir arbeiten in den Bereichen zusammen, bei welchen gemeinsame Synergien genutzt werden können und eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.

15. Tarifsystem

Die Personalkosten machen den Löwenanteil der Kosten in unserer Kita aus. 

Kleinkinder und Säuglinge benötigen eine intensivere Betreuung als unsere grösseren Kinder.  Darum rechnen wir bis mit vollendeten 18. Lebensmonat mit einem höheren Betreuungsschlüssel an Personal und unserem höheren Kleinkindertarif.

Werden die Kindergartenkinder durch uns in den Kindergarten gebracht, so liegt die Verantwortung für das Kind während des Besuches im Kindergarten bei der Kita und nicht bei den Eltern. Da die Kita diese Verantwortung trägt und der Aufwand für das Begleiten des Kindes in den Kindergarten hoch ist, verrechnen wir für unsere Kindergartenkinder den normalen Tarif.

Austritt auf der Kita erhalten die Eltern jeweils automatisch einen Ausweis mit einem Zusammenzug der Kosten für die Steuererklärung. 

16. Abzug bei der Steuererklärung

Der Kanton Aargau unterstützt die familienergänzende Kinderbetreuung. Die Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung können  bis zu Fr. 10’000.- pro Kind in Abzug gebracht werden (Stand Jahr 2020).

Ende Jahr oder beim Austritt auf der Kita erhalten die Eltern jeweils automatisch einen Ausweis mit einem Zusammenzug der Kosten für die Steuererklärung.